Kabinett beschließt Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz – TTDSG) beschlossen.
Ziel des Gesetzes ist es, Rechtsklarheit für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt zu schaffen. Dabei gewährleistet das Gesetz einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer digitaler Dienste und den Interessen der Wirtschaft und der Unternehmen.
BMWi / 10.02.2021