CO2-Komponente entlastet über 1 Million Wohngeldempfängerinnen und -empfänger
Zum 1. Januar 2021 tritt die Zweite Wohngeldnovelle in Kraft, die eine Erhöhung des Wohngeldes für über 1 Million Wohngeldempfängerinnen- und -empfänger vorsieht. Das Wohngeldvolumen wird insgesamt um 10 % -rund 120 Millionen Euro jährlich – erhöht. Ein 2-Personen-Haushalt erhält damit durchschnittlich 12 Euro mehr Wohngeld pro Monat.
Die Wohngelderhöhung ist Teil des von der Bundesregierung im Oktober 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030, das eine CO2-Bepreisung im Gebäudebereich vorsieht. Sie trägt dazu bei, höhere Heizkosten, die durch die CO2-Bepreisung entstehen, für Haushalte mit niedrigem Einkommen auszugleichen.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Klimaschutz und bezahlbare Mieten dürfen kein Widerspruch sein. Mit der bereits zweiten Wohngelderhöhung dieses Jahr stellen wir für über eine Million Bürgerinnen und Bürger sicher, dass die Mieten bezahlbar bleiben, auch wenn sich die Heizkosten durch die CO2-Bepreisung verteuern.“
BMI / 29.12.2020